1. Die Nutzung des Parcours erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Grundstückeigentümers oder des Betreibers ist ausgeschlossen.
2. Die Parcourswege sind klar erkennbar.
Es wird zur besseren Erkennbarkeit für andere Bogenschützen empfohlen, Bekleidung zu tragen, mit welcher sich der Parcoursnutzer deutlich von der Umgebung abhebt. Tarnkleidung und Camouflage sind verboten.
3. Auf die vorhandenen Ziele ist das Schießen für alle Bogenklassen erlaubt, Armbrüste, andere Sportgeräte oder sonstige Waffen sind zur Nutzung überall verboten! Die erlaubte stärke eines Bogens ist auf max. 60 LBS begrenzt.
Verboten ist das Schießen mit Blunts und Jagdspitzen auf alle vorhandenen Ziele auch am Einschießplatz!
4. Der Bogenparcours ist täglich geöffnet. (Öffnungszeiten siehe Homepage und Aushang bei der Anmeldung)
5. Vereinsmitglieder zahlen eine Gebühr von 3€. Gäste bezahlen eine Gebühr von 8€.
Alle füllen die dafür vorgesehenen Umschläge aus und werfen diese mit der Parcoursgebühr gemeinsam in die dafür Vorgesehene Öffnung.
6. Unter 18-jährige Personen dürfen den Parcours nur in Begleitung eines volljährigen und erfahrenen Bogenschützen betreten. Der Parcours darf nicht alleine betreten werden. Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden Benutzer Voraussetzung.
7. Festes Schuhwerk wird empfohlen, da ein Großteil der Parcourswege über unbefestigte und bei schlechtem Wetter evtl. rutschige Wege führen.
8. Jeder Schütze haftet für seinen Schuss. Vor dem Schuss hat er sich zu versichern, dass das Schussfeld vor, seitlich und hinter dem Ziel frei ist. Besteht der geringste Zweifel, ist der Schuss sofort abzubrechen.
9. Mit aufgelegtem Pfeil darf der Bogen nur zum Ziel zeigen. Der Bogen muss beim Ausziehen in Richtung des Ziels zeigen – nicht oben drüber.
10. Nur aus der Richtung der zur entsprechenden Station gehörenden Abschusspflöcke darf auf die aufgestellten 3D-Ziele geschossen werden.
11. Pro Ziel dürfen maximal 3 Pfeile geschossen werden, der 1. Treffer gilt (3-Pfeil-Wertung). Bitte haben Sie als Besucher dafür Verständnis und schießen Sie nicht willkürlich mehr Pfeile pro Ziel.
12. Die Laufrichtung ist deutlich gekennzeichnet. Der Parcoursweg darf nur in der vorgegebenen Richtung begangen werden. Die Wege dürfen keinesfalls verlassen werden.
13. Auf dem gesamten Parcours und dem Bogenplatz besteht absolutes Rauchverbot, Hunde sind immer an der Leine zu führen.
Die Hinterlassenschaften der Hunde sind mitzunehmen.
14. Jeglicher Müll muss bis zur Anmeldehütte mitgenommen und dort in dem entsprechenden Mülleimer entsorgt werden.
15. Jeder Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann zu einem sofortigen Verweis vom Gelände führen.
Missachtung der Parcoursregeln, Vandalismus und Beschädigungen des Parcours werden mit Betretungsverbot und Schadensersatzansprüchen geahndet. Diese beträgt mindestens 150€.
Aufsichtspersonen ist auf Verlangen ein gültiger Ausweis vorzuzeigen. Der Parcours wird unregelmäßig elektronisch überwacht.
Mit dem Eintrag auf dem Anmeldebereich der Anmeldungskarte akzeptiert der Schütze automatisch die Nutzungsbedingungen.
Bei starkem Wind und Sturm darf der Parcours wegen der Gefahr herabfallender Äste und umstürzender Bäume nicht betreten werden!